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Muss das als KI gekennzeichnet werden? Der Praxis-Check für Unternehmen

18. September 2026

KI-generierte Bilder, Chatbots, Texte oder Videos gehören für viele Unternehmen inzwischen zum Arbeitsalltag. Doch wann muss darauf hingewiesen werden, dass Künstliche Intelligenz im Einsatz war?
Ein kompakter Praxis-Check für Unternehmen.

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act. Sie sollen dafür sorgen, dass Menschen erkennen können, wann sie mit KI interagieren oder mit bestimmten KI-generierten bzw. manipulierten Inhalten konfrontiert sind. Die konkreten Anforderungen hängen dabei vom jeweiligen Anwendungsfall ab.

Eine ausführliche Einordnung der neuen Regelungen haben wir bereits in unserem Beitrag KI richtig kennzeichnen zusammengestellt. Hier geht es deshalb um die praktische Frage: Was bedeutet das für den Unternehmensalltag?


Ein erster Schritt ist, die eigenen Anwendungen zu prüfen.
Typische Beispiele sind:

  • Chatbots und KI-Assistenten auf der Website oder im Kundenservice
  • KI-generierte Bilder und Videos für Marketing und Social Media
  • realistisch wirkende KI-Inhalte, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln
  • KI-generierte oder -bearbeitete Texte, die veröffentlicht werden

Nicht jeder Einsatz von KI löst automatisch dieselbe Kennzeichnungspflicht aus. Entscheidend ist unter anderem, um welche Art von Inhalt oder Anwendung es sich handelt und an wen sie sich richtet.


„Sie kommunizieren mit einem KI-Assistenten.“
Bei Chatbots gilt: Nutzer:innen sollen grundsätzlich erkennen können, dass sie mit einer Maschine und nicht mit einem Menschen kommunizieren. Ein klarer Hinweis direkt zu Beginn der Interaktion kann dafür sorgen, dass diese Information nicht übersehen wird.

„Dieses Bild wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz erstellt.“
Bei realistisch wirkenden KI-generierten oder manipulierten Bildern, Videos und Audiodateien können Transparenzpflichten greifen. Besonders relevant sind sogenannte Deepfakes – also Inhalte, die echt wirken und dadurch leicht für authentisch gehalten werden können.
Bei offensichtlich künstlichen, stark stilisierten Darstellungen kann die Situation anders aussehen. Gerade bei Grenzfällen ist eine transparente Kennzeichnung jedoch häufig der sinnvollere Weg.

„Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung einer KI erstellt und redaktionell geprüft.“
Bei KI-generierten Texten ist die Rechtslage differenzierter. Der AI Act sieht Transparenzpflichten insbesondere für bestimmte öffentlich relevante Inhalte vor. Gleichzeitig gibt es eine Ausnahme, wenn eine menschliche redaktionelle Kontrolle stattfindet und eine Person oder Organisation die Verantwortung für den veröffentlichten Inhalt übernimmt.

Für Unternehmen bedeutet das: Eine menschliche Prüfung bleibt wichtig. Sie sollte nicht nur die Frage beantworten, ob ein Text fachlich korrekt ist, sondern auch, ob eine Kennzeichnung erforderlich ist.


Statt für jeden Einzelfall eine neue Entscheidung zu treffen, können Unternehmen einfache interne Regeln etablieren:

1. Wo nutzen wir KI?
Erfassen Sie die wichtigsten KI-Anwendungen in Marketing, Kundenservice, Verwaltung und anderen Unternehmensbereichen.

2. Welche Inhalte können nach außen wirken?
Besonders relevant sind Chatbots sowie realistisch wirkende Bilder, Videos und Audiodateien.

3. Wer prüft und gibt KI-Inhalte frei?
Legen Sie fest, wer vor der Veröffentlichung prüft, ob ein Hinweis erforderlich ist und wie dieser aussehen soll.


Der AI Act schreibt nicht für jeden Fall eine bestimmte Formulierung vor. Entscheidend ist, dass erforderliche Hinweise klar, verständlich und gut wahrnehmbar sind. Die Europäische Kommission hat hierzu inzwischen auch Leitlinien und einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht.

Für Unternehmen kann deshalb eine einfache Grundregel hilfreich sein:
Wenn für Nutzer:innen nicht eindeutig erkennbar ist, dass KI im Einsatz ist, sollte geprüft werden, ob ein transparenter Hinweis sinnvoll oder verpflichtend ist.
Dabei gilt: Die rechtliche Einordnung hängt immer vom konkreten Anwendungsfall ab. Nicht jede KI-Nutzung muss gekennzeichnet werden.

Für Bilder:
„Dieses Bild wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz erstellt.“

Für Chatbots:
„Sie kommunizieren mit einem KI-Assistenten.“

Für KI-unterstützte Texte:
„Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung einer KI erstellt und redaktionell geprüft.“

Der AI Act schreibt nicht einfach eine einzige Standardformulierung vor; die Information muss insbesondere klar und wahrnehmbar erfolgen.


Die Kennzeichnung sollte nicht erst kurz vor der Veröffentlichung zum Thema werden. Sinnvoller ist es, sie direkt in bestehende Prozesse zu integrieren – beispielsweise in Redaktionsabläufe, Freigaben für Marketingmaterial oder die Gestaltung eines Chatbots.

Der praktische Weg kann dabei ganz einfach beginnen:

☐ Wo setzen wir KI ein?
☐ Welche KI-Inhalte veröffentlichen wir?
☐ Können Inhalte mit echten Aufnahmen verwechselt werden?
☐ Interagieren Kund:innen mit einem KI-System?
☐ Wer prüft die Inhalte vor der Veröffentlichung?
☐ Welche Kennzeichnung verwenden wir?


Welche Transparenzpflichten gelten seit August 2026 genau? Was bedeutet der EU AI Act für Unternehmen und welche Ausnahmen gibt es?

Das haben wir in unserem ausführlichen Beitrag KI richtig kennzeichnen zusammengefasst.

Auch die Europäische Kommission stellt aktuelle Informationen, Leitlinien und den vollständigen Rechtsrahmen zum EU AI Act bereit.


Hinweis: Dieser Beitrag dient der praxisnahen Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Zweifelsfällen sollte die individuelle rechtliche Situation geprüft werden.
Außerdem: Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung einer KI erstellt und redaktionell geprüft.

Bildquelle: Adobe Stock


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Das Projekt Zukunftszentrum KI NRW wird im Rahmen des Programms Zukunftszentren durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW sowie durch die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.